Rahmenbedingungen

Die Weiterbildung zum Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin umfasst fünf Jahre, die sich in einen stationären und einen ambulanten Abschnitt unterteilen: 36 Monate in der stationären internistischen Patientenversorgung, davon können bis zu 18 Monate in Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (auch 3-Monats-Abschnitte) angerechnet werden, die auch im ambulanten Bereich ableistbar sind. 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung, davon können bis zu 6 Monate in der ambulanten Chirurgie oder in der Kinder- und Jugendmedizin (auch 3-Monats-Abschnitte) abgeleistet werden. Ferner gehört ein 80 Stunden Kurs-Weiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung zur Weiterbildung.

Zudem ist die Weiterbildung auch nach der neuen Weiterbildungsordnung möglich: Dabei müssen 12 Monate in der internistischen Patientenversorgung stationär abgeleistet werden. Hinzu kommen 24 Monate in der Allgemeinmedizin (ambulant) sowie 6 Monate in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (stationär oder ambulant). Des Weiteren können 18 Monate zur freien Verfügung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung sowohl stationär als auch ambulant abgeleistet werden. Ferner gehört ein 80 Stunden Kurs-Weiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung zur Weiterbildung.

Die Weiterbildungsordnung finden Sie auf der Homepage der Landesärztekammer Hessen: www.laekh.de

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